„Wer rastet, der rostet“ – dieses Motto gilt für viele Senioren und Seniorinnen, die sich im Ruhestand neuen Herausforderungen stellen möchten und im Alter in den Sprung in die Selbständigkeit wagen wollen. Für die einen geht es um einen Zuverdienst zur Rente, die anderen wollen ggf. ihr Hobby zum Beruf machen oder haben eine geniale Geschäftsidee und erfüllen sich damit einen Lebenstraum.
WIR VON SERVICEWELTEN GEBEN EINEN KLEINEN ÜBERBLICK FÜR DIE SELBSTÄNDIGKEIT IM RUHESTAND.
ERFAHRUNG UND KNOW-HOW
Bei der Gründung eines Unternehmens gilt das „Pro und Contra“ abzuwägen und gewisse Vorbereitungen zu treffen und sich ggf. Rat bei Fachleuten, z.B. Steuerberatung mit dem Fachgebiet Existenzgründung, einzuholen. Zudem sollte neben dem kaufmännischen Know-how auch Branchenkenntnis vorhanden sein – d.h. praktisch: „Schuster bleib bei deinen Leisten“. Arbeiten Sie in einem Bereich, der Ihnen bekannt und vertraut ist, so dass Sie nicht nach kurzer Zeit Schiffbruch erleiden. Überlegen Sie auch, ggf. als Team eine Gründung vorzunehmen, so dass im Krankheitsfall der Partner die Geschäfte übernehmen kann.
FINANZEN – ZUVERDIENST UND FINANZIELLE ABSICHERUNG
Auf der einen Seite ist ein finanzielles Polster im Rücken zu haben für den Sprung in die Selbständigkeit unabdingbar, andererseits ermöglicht der monatliche Rentenbezug eine kalkulatorische Grundlage und sichert die monatlichen Lebenskosten. Ein Businessplan, der u.a. die möglichen Einnahmen und Ausgaben der ersten 12 Monate skizziert und ein gründlicher Check der finanziellen Lage, ist zu empfehlen. Ziel sollte es sein, ein durchdachtes Geschäftskonzept zu erarbeiten, so dass sich das Risiko des Scheiterns verringert.
HINZUVERDIENST IN DER RENTE – OHNE ABZÜGE MÖGLICH?
Wer die Altersgrenze erreicht hat und Bezieher einer regulären Altersrente (also nicht Alterszeit, Früh- oder Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente) ist, hat Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Die Deutsche Rentenversicherung informiert dazu und schreibt, dass ab 2022 die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr gilt. D.h. der Selbständige kann in dieser Höhe zusätzliches Einkommen erwirtschaften, ohne dass die Rente gekürzt wird. Mehr Informationen erhalten Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung.html
FORMALITÄTEN
Wer sich im Ruhestand selbständig machen will, muss – wie jeder andere Existenzgründer – gewisse Formalitäten erledigen, u.a.
- Gewerbe anmelden und Gewerbeschein beim ortsansässigen Gewerbeamt beantragen
- Mitteilung an die Kranken- und Rentenkasse
- Einkünfte aus der Selbständigkeit dem Finanzamt melden, Einkommensteuererklärung
KRANKENKASSENBEITRÄGE
Wer im Ruhestand selbständig weiterarbeitet, muss ggf. zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge abführen – abhängig vom Hinzuverdienst. Hier ist ein gründliches Beratungsgespräch mit der Krankenkasse ratsam.
STEUERN – WELCHE STEUERN ANFALLEN
Das Einkommen von Rentnern ist genauso steuerpflichtig, wie das von Arbeitnehmern und regulär Selbstständigen. Wer als Rentner zusätzlich einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, muss also in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben und je nach Einkommenshöhe, die sich aus Rente und Hinzuverdienst errechnet, Einkommenssteuer bezahlen. Auch Umsatz- und Gewerbesteuer können abhängig vom Gewinn relevant sein. Wer im Rentenalter beispielsweise als Kleinunternehmer tätig ist, muss – wie alle anderen Kleinunternehmer auch – innerhalb der Umsatzgrenze von 22.000 Euro pro Jahr keine Umsatzsteuer erheben. Für Rentner, die in einem Katalogberuf tätig sind – also freiberuflich – gilt ein regulärer Grundfreibetrag von 9.408 Euro. Als Freiberuflicher ist eine Gewerbeanmeldung nicht nötig, Gewerbesteuer müssen nicht gezahlt werden. Informationen dazu gibt es hier: https://www.gewerbeanmeldung.de/muessen-freiberufler-gewerbe-anmelden
STEUERBERATUNG – RECHNEN, DANN LOSLEGEN
Unser Fazit: Wer sich als im Alter selbständig machen will, sollte sich vor diesem Schritt gut informieren – u.a. online z.B. Gründerplattformen, Fachliteratur, Workshops, Seminare und Netzwerke. Zudem ist es ratsam, einen Steuerberater um Rat zu bitten und mit ihm die finanziellen Aspekte durchzurechnen, um den optimalen Hinzuverdienst zur Rente zu erzielen. In unserem ServiceWelten Netzwerk finden Sie helfende Dienstleister, z.B. auch Steuerberater, die Sie um Rat fragen können. Unser ServiceWelten Netzwerk: https://www.servicewelten.net/