THEMEN FÜR SENIOREN

Digitaler Nachlass, digitale Vorsorge: Was passiert mit meinen Daten?

Online-Shopping, Social Media, E-Mail-Konto, Online-Banking – Menschen haben Nutzerkonten bei verschiedenen Anbietern und Diensten. Aber: Wer löscht die Daten, wenn der Nutzer es nicht mehr kann, weil er verstorben ist? Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit diesem Thema zu befassen. Dabei handelt es ich hier, wie bei einem „normalen“ Erbe – z.B. in Form von Vermögen – auch um einen Nachlass, allerdings in digitaler Form. Und es wird empfohlen, „Anweisungen“ bzw. Handlungsempfehlungen geben bzw. zu hinterlassen, wie die Hinterbliebenen mit dem digitalen Nachlass umzugehen haben.

DIGITALER NACHLASS WIRD VERERBT
Grundsätzlich ist es so, dass Online-Konten zum Nachlass gehören und an die gesetzlichen Erben übergehen – mit allen Rechten und Verpflichtungen wie auch Verbindlichkeiten. Beispiel: Hat der Verstorbene ein Netflix-Abo, das monatlich Geld kostet, muss die Gebühr von den Erben bezahlt werden bzw. anschließend auch der bestehende Abo-Vertrag fristgerecht gekündigt werden.

DIGIALE VORSORGE: VOLLMACHT, ÜBERSICHTLISTE, ZUGANGSDATEN
Am besten kümmert man sich – mit einer Vollmacht, einer Übersichtliste und den jeweiligen aktuellen (!!!!) Zugangsdaten (meistens Benutzername und Kennwort) – zu Lebzeiten darum, was mit den verschiedenen Konten passieren soll. Eine Vollmacht hilft den Hinterbliebenen dabei, dass private Konten nach dem Ableben vom Anbieter/Dienstleister gelöscht werden. Oder es wird im Vorfeld vom Erblasser entschieden, dass nach seinem Ableben beispielsweise eine Profil-Seite auf Social Media als Gedenk-Seite bestehen bleibt.

Die Vollmacht kann übrigens auch an eine Person gehen, die nicht zum Erbenkreis gehört, z.B. eine Freundin oder ein Freund. Diese Handhabung sollte jedoch vorher mit den gesetzlichen Erben, meistens der Familie, besprochen werden, damit diese auch wissen, dass sich jemand um die digitalen Angelegenheiten kümmert. Mit der Vollmacht hat die ausgewählte Vertrauensperson eine rechtliche Legitimation, Online-Konten zu schließen bzw. zu löschen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Online-Konten nicht automatisch „irgendwann“ gelöscht werden, Konten bleiben meistens so lange bestehen, wie es den Dienst oder den Anbieter gibt. Empfohlen wird daher, bereits zu Lebzeiten Konten, die man nicht mehr nutzt, selbständig zu löschen.

Fazit: Mit einer Vollmacht, einer Übersichtliste und aktuellen Zugangsdaten lässt sich der digitale Nachlass gut regeln.

STUDIE ZUM THEMA „DIGITALER NACHLASS“
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat zum Thema „Digitaler Nachlass“ eine umfassende Studie vom Fraunhofer Institut SIT und den Universitäten Regensburg und Bremen erstellen lassen, in der u.a. geklärt wird, was überhaupt zum digitalen Nachlass zählt.

Anschließend werden in dieser Studie die sich im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass ergebenden Fragen des Verbraucherrechts, des Erbrechts, des Datenschutzrechts und des Urheberrechts allgemeinverständlich aufbereitet. Geprüft wurde außerdem, wo Anbieter digitaler Dienstleistungen derzeit Verbraucher und deren Erben benachteiligen.
Die Studie enthält konkrete Empfehlungen für Online-Dienste zu den Einstellungsmöglichkeiten und für Verbraucherinnen und Verbraucher, wie sie Vorsorge treffen können, damit nach ihrem Tod ihr digitaler Nachlass unkompliziert in die richtigen Hände kommt.

Die vollständige Studie ist unter diesem Link abrufbar:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/2019-12-Studie-digitaler-Nachlass.pdf;jsessionid=41E9BEE7EDB4633C538C80E470FA4B98.1_cid334?__blob=publicationFile&v=2

In unserem ServiceWelten Netzwerk finden Sie zum Thema „Digitaler Nachlass“ Fachleute, z.B. Anwälte und Notare, die Sie um Rat fragen können.

 

 

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