Immer öfter laufen TV-Spots verschiedener Anbieter, die Themen wie die „Immobilienrente“, „Leibrente“ oder „Umkehrhypothek“ bewerben. Die Botschaft: Im Alter gut versorgt dank Immobilienrente!
Was bedeutet das? Wie funktioniert das? Für wen eignet sich die „Verrentung seiner Immobilie“?
Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengetragen. Wer allerdings tiefer ins Thema einsteigen will, kommt nicht darum, sich bei diesem komplexen Sachverhalt von Fachleuten beraten zu lassen.
WAS IST DIE IMMOBILIENRENTE?
Viele Senior*innen wünschen sich, im Alter in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben und gleichzeitig mehr finanzielle Freiheit. Die Aufstockung der Rente wäre so eine Idee. Die Immobilienrente bietet älteren Haus- oder Wohnungseigentümern die Möglichkeit, Kapital aus ihrem Zuhause freizusetzen, um zum Beispiel die Rentenbezüge aufzustocken oder andere private Investitionen, wie z.B. Reisen, zu tätigen. Gleichzeitig können die Senioren*innen bis zum Lebensende in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Viele dieser Anbieter haben vor allem die Senioren*innen 70plus im Blick, andere die Zielgruppe ab 60plus.
DAS PRINZIP: IMMOBILIENVERKAUF AUF RENTENBASIS
Immobilienrente schafft finanziellen Freiraum: Immobilienbesitzer verkaufen ihr Eigentum (Ein-oder Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung) und erhalten dafür neben dem vereinbarten Verkaufspreis bzw. der Rente noch ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchrecht. Je nach Modell und Anbieter erfolgt die Auszahlung in Form einer Einmalzahlung oder einer Kombination aus Einmalzahlung und einer monatlichen Rente.
LEBENSLANGES WOHNRECHT UND/ODER NIESSBRAUCHRECHT
Gesetzliche Regelungen: Unterschieden wird zwischen reinem Wohnrecht und Nießbrauchrecht – letzteres ermöglicht den ehemaligen Eigentümern beispielsweise die Immobilie frei zu gestalten und zu nutzen und diese sogar – falls man doch in ein Altenheim zieht – zu vermieten und Einnahmen zu erzielen. Das Nießbrauchrecht verlangt aber auch die Einhaltung einiger Pflichten: z.B. die Pflege der Immobilie, Instandhaltung und Werterhalt – Lasten, die nicht zu unterschätzen sind. Beim gesetzlichen Wohnrecht ist dagegen der „neue“ Eigentümer für die Instandhaltung verantwortlich. Anders als beim Nießbrauchrecht darf die Immobilie in diesem Fall nicht weitervermietet werden und es dürfen somit auch keine Mieteinnahmen erwirtschaftet werden. Das lebenslange, unpfändbare Wohnrecht wird notariell beurkundet und wie die monatliche Rentenzahlung an erster Stelle im Grundbuch eingetragen.
FÜR WEN KOMMT DIE IMMOBILIENRENTE IN FRAGE?
Für Rentner*innen, die keine Nachkommen bzw. familiären Erben haben und die trotz geringer Rente ihr Eigenheim weiter nutzen und „mietfrei“ darin wohnen wollen, ist diese Form der „Altersfinanzierung“ ggf. interessant und eine Option. Die eigene Immobilie wird zu Geld gemacht und gleichzeitig wohnt man lebenslang in ihr weiter, da gilt für Einzelpersonen wie auch für Paare.
Ist jedoch abzusehen, dass die Immobilie in ein paar Jahren zum „Hindernis“ wird, z.B. weil sie nicht barrierefrei ist, die Gesundheit angeschlagen ist oder man andere Pläne hat, dann sollte man das Eigenheim besser regulär verkaufen.
HÖHE DER RENTENZAHLUNG
Der Verkehrswert des Eigentums, das über ein Gutachten ermittelt wird, entscheidet über die Höhe der Immobilienrente, hinzu kommen das Alter der „Verkäufer*innen“ und das Geschlecht. Je älter die Immobilien“verkäufer*innen“ sind, desto höher fällt die Immobilienrente aus.
UNSER FAZIT
Das Thema „Immobilienrente“ ist komplex und die Vor- und Nachteile müssen abgewogen werden, deshalb ist es wichtig, Fachleute aufzusuchen und sich beraten zu lassen. In unserem ServiceWelten Netzwerk finden Sie Dienstleister, z.B. aus dem Finanzwesen sowie auch Immobilienmakler und Notare, die Sie um Rat fragen können.