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„Wellenbrecher-Lockdown“ - das sollten Betriebe jetzt wissen

Im Zuge der Corona-Krise verzeichnen Dienstleister und Handwerksbetriebe nie dagewesene Einbrüche mit schwerwiegenden Folgen für Liquidität, Beschäftigung und den Betriebsbestand. Viele Handwerksberufe üben aber auch zentrale systemrelevante Tätigkeiten aus: sei es im Bereich Hygiene und Gesundheit, bei der Lebensmittelgrundversorgung oder im Bereich technischer Notdienste und Mobilität.

AB DEM 2. NOVEMBER gilt bundesweit die Corona-Schutzverordnung mit verschärften Einschränkungen, die Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen), untersagt. Davon ausgenommen sind Handwerker und Dienstleister im Gesundheitswesen (einschließlich Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden usw., Hörgeräteakustiker, Optiker, orthopädischen Schuhmacher usw.), Fußpflege- und Friseurleistungen, medizinisch notwendige Handwerks- und Dienstleistungen, die gewerbsmäßige Personenbeförderung in Personenkraftwagen.

DIE AKTUALISIERTE CORONA-SCHUTZVERORDNUNG können Sie auf dem Portal der Landesregierung nachlesen: Quelle; https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#ef504a21 )
Wir haben eine Auswahl an Informationsquellen zusammengestellt, die Antworten zu Fragen geben, die ggf. auch unsere Mitglieder der ServiceWelten e.V. haben.

Die jeweiligen regional angesiedelten Handwerkskammern sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks bündeln Fragen und Informationen, die für Handwerksbetriebe und Betriebsinhaber im Zusammenhang mit der Corona-Krise wichtig sind.

DER ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS gibt Antworten auf Fragen – von Liquidität über Kurzarbeitergeld, Steuern und Leistungsausfällen: https://www.zdh.de/service/fuer-betriebe/corona-faq-fuer-handwerksbetriebe/
DIE HANDWERKSKAMMER MÜNSTER, wie auch die anderen Handwerkskammern in Deutschland, informiert zu Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz, Export, betriebswirtschaftlichen Fragen inklusive Finanzierungshilfen sowie Corona-Virus und Quarantäne im Betrieb und bietet zudem eine Telefon-Hotline: https://www.hwk-muenster.de/de/service-center/informationen-zum-corona-virus

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE „PLUS“ - 2. PHASE, SEPTEMBER BIS DEZEMBER, BIS ZUM 31.12.2020: Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm von Bund und Ländern mit einer Laufzeit von vier Monaten (September bis Dezember 2020), welches zum Ziel hat, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Das Programm wird für Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern in Nordrhein-Westfalen mit der NRW Überbrückungshilfe Plus ergänzt. Die Antragsstellung ist durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt möglich. Anträge können bis zum 31.12.2020 gestellt werden. Informationen und Antragstellung: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Informationen und Links zur Überbrückungshilfe „Plus“ finden Sie auch hier, über Wirtschaft NRW: https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe2

NEUES HILFSPAKET FÜR WELLENBRECHER-LOCKDOWN: Im Rahmen des aktuellen „Wellenbrecher-Lockdowns“, der ab dem 2. November einsetzt, will der Staat betroffene Firmen und Selbständige, die wegen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zwangsweise ihre Betriebe schließen müssen, entschädigen und ihnen bis zu 10 Milliarden Euro an außerordentlicher Wirtschaftshilfe zur Verfügung stellen. So sollen beispielsweise kleine Firmen bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erhalten bzw. alternativ den durchschnittlichen Monatsverdienst aus dem Jahr 2019 als Berechnungsgrundlage zu nehmen. (Quelle: Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramts, bei Anne Will, 1.11.2020). Details werden aktuell ausgearbeitet. Mehr Informationen lesen Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html 
Wir hoffen, dass unsere Fans und Freunde, Follower, unsere verehrten Kunden und Auftraggeber sowie die viel geschätzten Mitglieder von ServiceWelten e.V. gut, sicher und vor allem gesund durch diese Krise kommen.

MUTIG, POSITIV & ZUVERSICHTLICH: Wir verabschieden uns für heute mit einem der Slogans der Imagekampagne des Deutschen Handwerks: „Wir lassen uns durch Corona nicht ins Handwerk pfuschen“.

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